Genshagener Papier N° 4

Auf dem Weg zu einem Europäischen Hochschulraum

Januar 2011
Autor: Peter Becker

Diese Publikation entstand im Kontext der Konferenz „Bologna 2020 - Zur Zukunft des Europäischen Hochschulraums“, die im April 2010 im Schloss Genshagen stattgefunden hat. Sie wurde vom Bologna-Zentrum der Hochschulrektorenkonferenz und der Stiftung Genshagen unter Beteiligung der Rektorenkonferenzen aus Frankreich und Polen durchgeführt.

Der Bologna-Prozess ist der wahrscheinlich tiefgreifendste und weitreichendste Reformprozess der europäischen Hochschullandschaft der letzten Jahrzehnte. Mit der Erklärung von Bologna 1999 hatten sich 29 europäische Staaten darauf verpflichtet, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Während der Konferenz in Wien und Budapest im März 2010 wurde dieser feierlich proklamiert.

Für die Fortführung des Bologna-Prozesses stellt sich die Frage, wie das Spannungsverhältnis zwischen seiner rechtlichen Unverbindlichkeit und politischen Umsetzungsverpflichtung aufgelöst werden kann. Die europäische Hochschulpolitik steht vor der fundamentalen Herausforderung, eine ausgewogene Lösung für die Weiterentwicklung der Bildungssysteme und der Hochschulen im europäischen und im globalen Wettbewerb aufzuzeigen und zugleich eine Balance zwischen der Notwendigkeit der staatlichen Regulierung und der Gewährung von Freiräumen und Autonomie zu finden.

In der Publikation werden vier Szenarien der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses vorgestellt, die über vorstellbare Entwicklungspfade berichten, ohne eine Bewertung abzugeben oder eine Empfehlung auszusprechen. Sie eröffnen mögliche Zukunftsperspektiven einer europäischen Hochschulpolitik im nächsten Jahrzehnt – angefangen bei der weitestgehenden Öffnung der Hochschulen zu einem „Global-Bologna“, der Rückkehr zur zersplitterten europäischen Hochschullandschaft des letzten Jahrhunderts in einem „Regional-Bologna“, der Bemächtigung des gesamteuropäischen Reformprozesses durch die Europäische Union und ihre supranationalen Organe im integrierten und supranationalisierten „EU-Bologna“ bis hin zur pragmatischen Fortsetzung des Prozesses in einem intergouvernementalen „Paneuropa-Bologna“.